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Einführung

Neukonzeption der Prüfung des Sachgebiets 4 – Prüfung – der Abteilung Kirchengemeinden/RPA

In den vergangenen Jahren wurden durch die Abteilung Kirchengemeinden/RPA die einzelnen (Gesamt)Kirchengemeinden und Dekanate in einem Turnus von 5 Jahren einer regelmäßigen Prüfung unterzogen.
Diese Regelprüfungen wurden auf Anordnung des Generalvikars im Jahr 2018 unterbrochen, um ausreichend Ressourcen für die Sonderprüfung „Sozialversicherungsrecht/Steuern“ (SV/Steuern) zu schaffen. Diese Sonderprüfung ist mittlerweile beendet, wodurch wieder Kapazitäten frei wurden, um Regelprüfungen durchzuführen.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Sonderprüfung „SV/Steuern“ wurde festgestellt, dass der Inhalt und Ablauf der bisherigen Regelprüfungen weiter entwickelt werden muss. Die zukünftigen Regelprüfungen werden andere Prüfungsschwerpunkte beinhalten und risikoorientierte Prüfungsansätze enthalten.
Hierzu wurde im Oktober 2020 ein internes Projekt gestartet, welches durch die Verabschiedung der „Neukonzeption Prüfung“ in der Sitzung des Bischöflichen Ordinariats am 20. Juli 2021 erfolgreich abgeschlossen wurde.
Zur Beschreibung des zukünftigen Ablaufs wurden durch die Abteilung Kirchengemeinden/RPA umfangreiche Webinarangebote, Handreichungen, Präsentationsvorlagen und Mustervorlagen erstellt. Diese sind in den nachfolgenden Gliederungspunkten abrufbar.
Die geltenden Regelungen zum Inhalt und Ablauf der novellierten Prüfungen sind der überarbeiteten Prüfungsordnung sowie der neu erstellten Prüfungsdurchführungsverordnung zu entnehmen.

Das Prüfungskonzept

Das 3-Säulen-Konzept der Prüfung

Rechtsgrundlagen